Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.01.1983

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82   

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https://dejure.org/1983,1278
BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82 (https://dejure.org/1983,1278)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1983 - 2 StR 599/82 (https://dejure.org/1983,1278)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82 (https://dejure.org/1983,1278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung - Herabsetzung der Strafe auf das gesetzliche Mindestmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 266
  • NStZ 1983, 268
  • StV 1983, 109
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82
    Anzuwenden ist sodann das Recht, das im konkreten Fall mit seinen Besonderheiten die mildeste Beurteilung zuläßt (BGHSt 24, 94, 97; BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 23/75).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 23/75

    Anwendung des milderen Strafrahmens bei zwischenzeitlichem Inkrafttreten eines

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82
    Anzuwenden ist sodann das Recht, das im konkreten Fall mit seinen Besonderheiten die mildeste Beurteilung zuläßt (BGHSt 24, 94, 97; BGH, Urteil vom 13. März 1975 - 4 StR 23/75).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Sind die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG nF erfüllt - eine entsprechende Vorschrift über Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei Offenbarung des Wissens enthielt das frühere Betäubungsmittelgesetz nicht - und orientiert sich das Gericht bei der Strafbemessung nicht am Höchstmaß, sondern an dem sich aus § 31 BtMG nF in Verbindung mit § 49 Abs. 2 StGB ergebenden Mindestmaß der angedrohten Strafe, so erweist sich das derzeit geltende Betäubungsmittelgesetz im Einzelfall als das mildeste Gesetz (BGH, Urt. vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82; vgl. auch BGH NStZ 1982, 512, 513).
  • OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83
    Denn insbesondere dann, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anlaß zur konkreten Prüfung - hier unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafrechts -, ob § 11 Abs. 1 und Abs. 4 BetMG a.F. oder aber § 29 Abs. 1 und Abs. 3 BtMG n.F. i.V.m. § 31 BtMG n.F. das mildere Gesetz ist (vgl. BGH NStZ 1983, 268 und S. 416, jeweils m.w.N.).

    Denn entscheidend ist der tatsächliche Aufklärungseffekt (vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1983, 268 ; ähnlich: Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. I, § 31 BtMG Anm. 1 und Körner a.a.0.).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche

    Ihre Verhängung setzt aber, wie die der Höchststrafe, stets eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (BGH NStZ 1983, 268, 269; 1984, 117).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91

    Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung

    Das Urteil hat keinen Bestand, weil der Senat anhand der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entscheiden kann, ob das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland für die beiden Tötungshandlungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalles eine mildere Beurteilung im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB zuläßt (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 37/91

    Als Revision zu behandelnde Berufung gegen Verurteilung vor Wirksamwerden des

    Die Vorschriften des Strafgesetzbuches lassen für die Taten der Angeklagten die mildere Beurteilung im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB zu (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Die Verurteilung des Angeklagten nach dem Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR ist nach den Umständen des Einzelfalls die Anwendung des mildesten Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falls für jeden

    Daß die Strafkammer, soweit sie den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhrt von Betäubungsmitteln verurteilt hat, unzulässigerweise altes und neues Betäubungsmittelstrafrecht kombiniert hat (vgl. BGHSt 24, 95, 97 [BGH 10.02.1971 - 2 StR 527/70]; Beschl. vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82; Urt. vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82), beschwert den Angeklagten nicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82   

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https://dejure.org/1983,1587
BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82 (https://dejure.org/1983,1587)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1983 - 2 StR 624/82 (https://dejure.org/1983,1587)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1983 - 2 StR 624/82 (https://dejure.org/1983,1587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 311 (Ls.)
  • StV 1983, 109
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82
    Da der Senat nicht ausschließen kann, daß sowohl zum Gesamtvorsatz des Angeklagten (vgl. hierzu auch BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]) wie auch zur - für Schuldumfang und Strafausspruch bedeutsamen - Heroinmenge im Fall 2 noch weitere Feststellungen getroffen werden können, muß das Urteil in vollem Umfang aufgehoben werden.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82
    Nach den Feststellungen hat sich der Angeklagte nicht etwa darauf beschränkt, rein untergeordnete Tätigkeiten zu verrichten; er hat vielmehr in Kenntnis aller Umstände selbst in das Tatgeschehen eingegriffen (Kauf von Briefwaage und Ascorbinsäure; Streckung von Heroinzubereitung; Übergabe von 75 g Heroinzubereitung an Dritte) und insbesondere die Heroinzubereitung wiederholt und für nicht nur unerhebliche Zeit in eigenen, alleinigen Gewahrsam übernommen (vgl. BGHSt 29, 239, 240/41; auch BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 25.03.1981 - 2 StR 130/81

    Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Täterhandlungen und

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82
    Die Kammer hebt zutreffend hervor, daß die Tatbeiträge des Angeklagten nicht als bloße Förderung der Taten M.s, sondern als eigene, vom Willen des Angeklagten getragene Handlungen anzusehen sind (vgl. BGH Beschl. v. 25. März 1981 - 2 StR 130/81 -).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82
    Dabei übersieht sie, daß hier der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht gilt (BGHSt 23, 33, 35).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82
    Nach den Feststellungen hat sich der Angeklagte nicht etwa darauf beschränkt, rein untergeordnete Tätigkeiten zu verrichten; er hat vielmehr in Kenntnis aller Umstände selbst in das Tatgeschehen eingegriffen (Kauf von Briefwaage und Ascorbinsäure; Streckung von Heroinzubereitung; Übergabe von 75 g Heroinzubereitung an Dritte) und insbesondere die Heroinzubereitung wiederholt und für nicht nur unerhebliche Zeit in eigenen, alleinigen Gewahrsam übernommen (vgl. BGHSt 29, 239, 240/41; auch BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82
    Nur wenn der erforderliche Gesamtvorsatz (BGHSt 1, 313, 315) zur Überzeugung des Tatrichters feststeht, ist die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt; andernfalls muß der Angeklagte wegen mehrerer selbständiger Taten verurteilt werden.
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Ist dies mit ausreichender Sicherheit nicht möglich, muß Tatmehrheit angenommen werden (BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 382/84 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" findet keine Anwendung, wenn es um die Frage geht, ob im Hinblick auf die Willensrichtung des Angeklagten eine fortgesetzte Tat vorliegt (st. Rspr.: vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH NJW 1984, 376).

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß die Strafkammer bei Annahme mehrerer selbständiger Handlungen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 BtMG in keinem Falle bejaht, sondern den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG angewendet und dann aus den Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtstrafe als die jetzt verhängte Strafe gebildet hätte (vgl. BGH StV 1983, 109).
  • OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87

    Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO,

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier nicht (BGH, NStZ 1983, 311 L; Dreher-Tröndle, Vorb.
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur

    Eine solche Addition der Einzelgeschäfte ist zwar dann geboten, wenn tatsächlich eine fortgesetzte Handlung vorliegt (BGH NStZ 1983, 369), beschwert aber den Angeklagten, wenn die Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat nicht rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH StV 1983, 109; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 7).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 696/87

    Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" - Voraussetzung für die Annahme einer

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" kann zwar auf die Feststellungen zu den objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung Anwendung finden (BGH, Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 362/84; Meyer-Goßner NStZ 1986, 103), also auch auf die Feststellung der Tatsachen, die Rückschlüsse auf den Gesamtvorsatz zulassen (BGH NStZ 1983, 311; BGH StV 1984, 242, 243; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 2, 8).
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